Ehefähigkeitszeugnis

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Frau Katharina Schulze
Historisches Rathaus Stade, Zimmer 3 // EG
Hökerstraße 2
21682 Stade
Telefon: 04141 401-250
Telefax: 04141 401-252
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Allgemeine Informationen

Wer als Deutsche oder Deutscher im Ausland heiraten möchte, sollte sich bei der zuständigen ausländischen Behörde erkundigen, ob ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird. In einigen Ländern ist die deutsche Verlobte oder der deutsche Verlobte verpflichtet, einen vom Deutschen Konsulat in diesem Staat ausgestellten Nachweis des Familienstandes vorzulegen. In diesen Fällen ist das Ehefähigkeitszeugnis nicht für die ausländische Behörde zu beschaffen, sondern es dient zur Vorlage beim Deutschen Konsulat im Eheschließungsstaat als Grundlage für die Ausstellung der Familienstandsbescheinigung.

Sind beide Eheschließende Deutsche, so ist ihre Ehefähigkeit in der gleichen Weise zu prüfen. Es genügt, dass ein gemeinsames Ehefähigkeitszeugnis für beide Eheschließende ausgestellt wird, auch wenn die zuständige Stelle nur für eine der eheschließenden Personen zuständig ist.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt Hansestadt Stade, sofern die eheschließende Person ihren Wohnsitz im Stadtgebiet der Hansestadt Stade hat.

Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend.

Hat sich die eheschließende Person nur vorübergehend im Inland aufgehalten, ist nach § 39 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG) das Standesamt I in Berlin zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnis müssen Unterlagen beider Verlobten vorgelegt werden. Gerne informieren wir sie dazu  oder per Mail.

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Frist: 1 Monat

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja, beim Standesamt

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Online-Dienste vorhanden: Ja

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