Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe anzeigen

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Dezernat IIIAm Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-0
Telefax: 04141 12-1025
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Das Ordnungsamt des Landkreises Stade ist als örtliche Gefahrenabwehrbehörde vor allem bei speziellen Aufgaben der Eingriffsverwaltung wie zum Beispiel Ausländer-, Jagd-, Waffen-, Sprengstoff-, Schornsteinfegerangelegenheiten zuständig.

Demgegenüber stehen die Aufgaben der Leistungsverwaltung des Ordnungsamtes. Besonders zu nennen sind hier die Dienstleistungen der Außenstellen des Ordnungsamtes in Stade-Wiepenkathen, die Feuerwehrtechnische Zentrale und die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle.
Im Übrigen ist das Ordnungsamt für den Rettungsdienst, die Kreisfeuerwehr, den Katastrophenschutz und damit insgesamt für den Schutz der Bevölkerung im Landkreis Stade vor einer Vielzahl von Gefahren zuständig.

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Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Sie können die Waffe durch Überlassung erwerben oder durch Kauf bei einem Waffenhändler.

Sind Sie Sportschütze und haben eine gelbe Waffenbesitzkarte, müssen Sie die anerkannte Schießsportordnung sowie die für die jeweilige Waffe zulässige Disziplin angeben.

Auf Basis der Anzeige wird die Waffe in Ihre Waffenbesitzkarte eingetragen und der Voreintrag gelöscht. Wenn Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass haben, können Sie die erworbene Waffe auch gleich dort eintragen lassen.

Erwerben Sie eine Waffe auf Basis eines Voreintrags, können Sie mit der Anzeige auch gleich einen Munitionserwerbsschein beantragen. Dazu müssen Sie angeben, für welche der Waffen Sie die Munition erwerben wollen, die Sie in der Anzeige angegeben haben.

Zeigen Sie den Erwerb nicht beziehungsweise nicht innerhalb von zwei Wochen an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

  • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
  • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
  • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Verfahrensablauf

Sie können den Erwerb einer erlaubnisbedürftigen Waffe schriftlich oder online anzeigen.

Wenn Sie den Erwerb schriftlich anzeigen wollen:

  • Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten.
  • Sie schicken das unterschriebene Formular und Ihre Waffenbesitzkarte (WBK) beziehungsweise Ihren Jagdschein sowie gegebenenfalls Ihren Europäischen Feuerwaffenpass an die zuständige Waffenbehörde.
  • Sie können die zuständige Waffenbehörde auch persönlich aufsuchen.

Wenn Sie den Erwerb online anzeigen wollen:

  • Sie reichen den Anzeige über den OnlineService der zuständigen Waffenbehörde ein.

Ihre Waffenbesitzkarte beziehungsweise Ihren Jagdschein sowie gegebenenfalls Ihren Europäischen Feuerwaffenpass schicken Sie entweder per Post an die zuständige Waffenbehörde oder bringen Sie persönlich vorbei.

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

Erwerbsberechtigung (Voreintrag) in Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein mit Erwerbsberechtigung (Voreintrag)
  • Europäischer Feuerwaffenpass (wenn Eintragung gewünscht)
Welche Gebühren fallen an?
  • :25,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. 

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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