Ausnahmegenehmigung zur Ausstellung eines EU-Parkausweises für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie, sowie für blinde Menschen.
Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag zur Erteilung eines EU-Parkausweises zu stellen. Der EU-Parkausweis berechtigt den Inhaber zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen. Des weiteren darf unter anderem mit der Parkerleichterung kostenlos auf Parkplätzen, die mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten bewirtschaftet sind, geparkt werden. Den vollen Umfang der Parkerleichterung erfahren Sie bei der zuständigen Sachbearbeiterin.
Der Parkausweis wird für den nachfolgenden Personenkreis ausgestellt:
- schwerbehinderten Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG)
- blinden Menschen (Bl)
- schwerbehinderten Menschen mit Amelie (Fehlen ganzer Extremitäten Arm/Bein) oder Phokomelie (Fehlbildung der Gliedmaßen)

