Feinstaubplakette

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Herr Frank KawitzkiStandort anzeigen
Harburger Str. 193, Raum 107 // 1. OG
Harburger Straße 193
21680 Stade
Telefon: 04141 12-3650
Telefax: 04141 12-3669
E-Mail:
Herr SivaloganathanStandort anzeigen
Harburger Str. 193, Raum 103 // 1. OG
Harburger Straße 193
21680 Stade
Telefon: 04141 12-3651
Telefax: 04141 12-3669
E-Mail:
Kfz-Zulassungsstelle BuxtehudeStandort anzeigen
StraßenverkehrOstmoorweg 3
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 7152-0
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Die Öffnungszeiten (Annahmeschluss) der Zulassungsstelle Harsefeld sind:

Montag – Freitag: 07.30 - 11.30 Uhr
Montag – Mittwoch: 13.30 – 15.00 Uhr
Donnerstag: 13.30 – 17.30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig


Allgemeine Informationen

Ausgewiesene Umweltzonen dürfen nur von Fahrzeugen befahren werden, wenn diese mit einer Feinstaubplakette ausgerüstet sind. Ohne Feinstaubplakette dürfen Sie die Umweltzone nicht befahren. Es droht hier ein Bußgeld von 100 €.

Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.

Verfahrensablauf

> Neben den Kfz-Zulassungsstellen dürfen auch AU-Werkstätten und technische Prüfstellen die Feinstaubplaketten ausgeben.

> Wichtig ist, dass Ihr Fahrzeug die erforderliche Abgasnorm erfüllt.

 

Zuständige Stelle

Im Landkreis Stade können Sie, neben den AU-Werkstätten und technischen Prüfstellen, bei den folgenden Stellen eine Feinstaubplakette erwerben:

Kfz-Zulassungsstelle Stade

Harburger Str. 193

21680 Stade

 

Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Buxtehude

Ostmoorweg 3

21614 Buxtehude

 

Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Harsefeld

im Rathaus der Samtgemeinde

Herrenstr. 25

21698 Harsefeld

 

Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Himmelpforten

im Rathaus der Samtgemeinde

Mittelweg 2

21709 Himmelpforten

 

Voraussetzungen

Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.

Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind

  • Benziner ohne geregelten Katalysator und
  • ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.
Welche Unterlagen werden benötigt?

> Antrag auf Zuteilung einer Feinstaubplakette

> Zulassungsbescheinigung Teil I (vormals Fahrzeugschein)

> aktuell gültigen Personalausweis oder alternativ, den Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung

> Bei Beauftragung eines Dritten benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Rechtsgrundlage

- § 40 Abs.1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 

- §§ 40 ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

- § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)- Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BlmSchV)

Was sollte ich noch wissen?

Bitte denken Sie daran, dass Sie eine Bevollmächtigung benötigen, wenn Sie Angelegeneheiten für eine andere Person (gilt auch für Ehepaare) wahrnehmen wollen.

Bemerkungen

Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen wird die Zuteilung der Feinstaubplakette verweigert, bis Sie diese Rückstände beglichen haben.
 
Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf. Die Pflicht für Vollmachten besteht auch für Eheleute.

Die Beantragung der Zuteilung einer Feinstaubplakette im Online-Zulassungsverfahren ist nicht möglich.

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