Bitte geben Sie den nachstehend aufgeführten Antrag ausgefüllt zurück und fügen Sie diesem Antrag bitte einen Lageplan mit der Position des geplanten Abbrennplatzes (Ausschnitt Deutsche Grundkarte im Maßstab 1:5000 oder einen Kartenausdruck z.B. Google Maps auf der Zoomstufe 2) bei.
Feuerwerk Ausnahmegenehmigung
Ansprechpartner/in
| Hansestadt Stade | |
| Hökerstraße 2 21682 Stade Telefon: 04141 401-0 Telefax: 04141 401-212 E-Mail: info@stadt-stade.deHomepage: https://www.stadt-stade.info | Montag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr Dienstag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 08.30 Uhr – 18.00 Uhr durchgehend Freitag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr Erweiterung für Einwohnermeldeabteilung Di. 15.30 Uhr – 18.00 Uhr |
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Abbranbd des Feuerwerkes bei der Hansestadt Stade eingehen, um bearbeitet werde zu können.
Rechtsgrundlage
§ 24 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz
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