Ein Fischereischein kann für Personen ausgestellt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und die Fischereiprüfung bestanden haben. Der Fischereischein ist in Niedersachsen unbefristet gültig.
Bei minderjährigen antragstellenden Personen ist zusätzlich eine Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis erforderlich.
Sie erhalten den Antrag direkt in der Meldebehörde. Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden. Der Fischereischein wird sofort ausgestellt.
