Elektronische Fundsachenauskunft
Hier haben Sie die Möglichkeit alle derzeit bei der Hansestadt Stade und der KVG Stade registrierten Fundsachen in unserer elektronischen Fundsachenauskunft einzusehen
Sie haben etwas gefunden?
Zunächst sind Sie als Finder gesetzlich verpflichtet, den Fund aller Gegenstände mit einem Wert von mehr als 10,- € (sog. "Bagatellgrenze") bei der jeweiligen Gemeinde als Fundbehörde anzuzeigen.
In Stade kann dies sowohl schriftlich als auch telefonisch oder persönlich geschehen (s.u. - Ansprechpartner).
Sie können jedoch auch einfach und bequem unser Online-Eingabeformular nutzen.
Damit die/der Verlierer/-in schnellstmöglich wieder zu ihrem/seinem Eigentum kommt, möchten wir Sie bitten, Fundgegenstände umgehend anzuzeigen oder direkt im Fundbüro der Hansestadt Stade, Hagedorn 6 abzugeben.
Als Finder/-in haben Sie die Möglichkeit, das Eigentum an der von Ihnen gemeldeten/abgegebenen Fundsache nach Ablauf von sechs Monaten zu erwerben, wenn sich in dieser Zeit die/der Eigentümer/-in nicht
meldet. In diesem Falle werden Sie nach Ablauf der Frist automatisch schriftlich informiert.
Sollten Sie das Eigentum nicht erwerben wollen, wird die Fundsache versteigert.
Die gesetzlichen Regelungen zu Fundsachen finden Sie in den §§ 965 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Sie haben etwas verloren?
Hier haben Sie die Möglichkeit alle derzeit bei der Hansestadt Stade und der KVG Stade registrierten Fundsachen in unserer elektronischen Fundsachenauskunft einzusehen
Fundsachen mit einem Wert von über 10,- € werden nach der Ablieferung hier registriert und 6 Monate lang aufbewahrt. Werden sie in diesem Zeitraum nicht von den Suchenden abgeholt, werden sie öffentlich versteigert.
Fundsachen unter einem Wert von 10,- € (z.B. Handschuhe, Brillen, Schirme und Kleinteile) werden nicht registriert und werden in der Regel nach einem Monat vernichtet bzw. einem gemeinnützigen Zweck zugeführt.
Sie haben weiterhin die Möglichkeit, mit unserem Online-Formular eine Verlustanzeige an uns zu senden.
Sollte sich der von Ihnen vermisste Gegenstand im Fundbüro befinden oder in den nächsten Wochen dort abgegeben werden, erhalten Sie aufgrund dieser Anzeige eine Benachrichtigung.
Wenn Sie eine Bescheinigung für Ihre Versicherung benötigen, nehmen Sie nach Erstellen der Verlustanzeige bitte telefonisch Verbindung mit unseren Sachbearbeitern auf und bitten Sie um die Ausstellung der Bescheinigung.
Ich habe meine Geldbörse / amtliche Dokumente /...
Sollten Sie anhand der enthaltenen Dokumente in der Fundsache als Eigentümer ermittelbar sein, versuchen wir, Sie direkt telefonisch zu informieren oder schreiben Sie an.
Wenn sich Ihr Wohnsitz nicht in Stade befindet, senden wir die Fundsache an das Fundbüro Ihres Heimatortes; Sie werden von dort verständigt und zur Abholung aufgefordert.
Ich habe etwas im Bus oder an einer Haltestelle...
Die KVG Stade GmbH & Co. KG sammelt alle aufgefundenen Sachen in
der Niederlassung Feuerwehrstr. 5 und registriert diese bei einem Wert von über
10,- € in der Fundsachendatenbank.
Bitte beachten Sie, dass Busfahrer
Fundsachen erst am Ende des Arbeitstages bei der Niederlassung abliefern und
diese somit frühestens am Folgetag registriert werden können.
Anfragen zu
Fundsachen bei der KVG können Sie direkt unter der Telefonnummer 04141/ 525 172
stellen.
Ich habe etwas im Zug oder im Bereich der Bahns...
Der Fundservice der Deutschen Bahn hilft weiter: https://www.bahn.de/service/ueber-uns/fundservice
Ich benötige eine Bescheinigung, dass mein gest...
Sie erhalten diese Bescheinigung im Fundbüro der Hansestadt Stade. Die Bescheinigung wird frühestens drei Wochen nach dem Diebstahl-Tag ausgestellt. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Nachweise zum Fahrrad (Fahrradpass, Kaufbelege)
- Anzeige der Polizei bzw. genaue Angaben zum Diebstahlstag und –ort
- 5,00 € Gebühr
Ich will meine Fundsache abholen bzw. benötige ...
Gebühren für die Verwahrung von Fundsachen:
- Bei einem Schätzwert unter 10 €: kostenlos
- Bei einem Schätzwert von 10 € bis 50 €: 5,00 €
- Bei einem Schätzwert von über 50 € bis 500 €: 15 % des Schätzwertes
- Bei einem Schätzwert von über 500 €: 75 € zuzüglich 2 % des Schätzwertes, jedoch mindestens 82 €
Bescheinigungen und sonstige schriftliche Auskünfte: 5,00 €
Sie haben die Möglichkeit die fällige Gebühr vorab telefonisch zu erfragen. Wenden Sie sich hierzu an die Abteilung Sicherheit und Ordnung, Frau Vagts, Tel. 401-288. Bitte führen Sie die fällige Gebühr möglichst passend mit sich. Rechtliche Grundlage für die Gebührenerhebung ist die Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO -) vom 5. Juni 1997 (Nds. GVBl. 1997, 171; ber. 1998, 501 - VORIS: 202200144), Anhang, Nr. 33 ff.
Mein Haustier ist entlaufen. Was kann ich tun?
Wenden Sie sich an das Tierheim der Hansestadt Stade
Beschreiben Sie das Tier (Rasse, Farbe, Tätowiernummer, Chipnummer, Halsband, seit wann vermisst, wo entlaufen,
etc.) und geben Sie Ihre Kontaktdaten an.
Kontakt:
Steinbeck 44
21684 Stade
Telefon: 04141/ 66610
E-Mail: tierheim@stadt-stade.de
