Grünes Kennzeichen

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Herr Frank KawitzkiStandort anzeigen
Harburger Str. 193, Raum 107 // 1. OG
Harburger Straße 193
21680 Stade
Telefon: 04141 12-3650
Telefax: 04141 12-3669
E-Mail:
Herr SivaloganathanStandort anzeigen
Harburger Str. 193, Raum 103 // 1. OG
Harburger Straße 193
21680 Stade
Telefon: 04141 12-3651
Telefax: 04141 12-3669
E-Mail:
Kfz-Zulassungsstelle BuxtehudeStandort anzeigen
StraßenverkehrOstmoorweg 3
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 7152-0
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Die Öffnungszeiten (Annahmeschluss) der Zulassungsstelle Harsefeld sind:

Montag – Freitag: 07.30 - 11.30 Uhr
Montag – Mittwoch: 13.30 – 15.00 Uhr
Donnerstag: 13.30 – 17.30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig


Allgemeine Informationen

Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und bestimmte Anhänger.

Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung) oder Ummeldung in einen anderen Stadt- oder Landkreis.

Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht mehr vorliegen, kann durch den Zoll eine Kfz-Steuer festsetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muss auf schwarz geändert werden.

 

Verfahrensablauf

Die Zuteilung eines grünen Kennzeichens erfolgt nur bei Beantragung, deshalb ist bei der Zulassung des Fahrzeuges auf die Erteilung eines grünen Kennzeichens hinzuweisen.

Der Antrag auf Steuerbefreiung ist beim zuständigen Hauptzollamt Itzehoe zu stellen.

Den Antrag und das Merkblatt finden Sie hier:

>Hinweise, Informationen, Anträge für Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft

> Hinweise, Informationen, Anträge für die Sonderregelung für Kfz-Anhänger mit grünem Kennzeichen 

An wen muss ich mich wenden?

Im Landkreis Stade stehen Ihnen die folgenden Stellen für Zulassungsangelegenheiten zur Verfügung:

Kfz-Zulassungsstelle Stade

Harburger Str. 193

1.OG

21680 Stade

 

Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Buxtehude

Ostmoorweg 3

21614 Buxtehude

 

Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Harsefeld

im Rathaus der Samtgemeinde

Herrenstr. 25

21698 Harsefeld

 

Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Himmelpforten

im Rathaus der Samtgemeinde

Mittelweg 2

21709 Himmelpforten

Voraussetzungen

Es muss sich um ein Fahrzeug handeln, für welches das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), eine Steuerbefreiung vorsieht.

Siehe hierzu auch die Merkblätter:

> Hinweise, Informationen, Anträge für Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft

> Hinweise, Informationen, Anträge für die Sonderregelung für Kfz-Anhänger mit grünem Kennzeichen 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Neben den für die Zulassung üblichen Unterlagen ist ein Hinweis auf dem Antrag zur Zulassung auf Zuteilung eines grünen Kennzeichens notwendig.

Fehlt diese Bemerkung/Hinweis auf dem Antrag wird kein grünes Kennzeichen zugeteilt.

Etwaige Folgekosten, z.B. durch Änderung des Kennzeicehns, gehen dann zu Ihren Lasten.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.

Für die Zuteilung der grünen Kennzeichen fallen keine Extragebühren an.

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Rechtsgrundlage

- Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)

- Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)

- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)

- Elektromobilitätsgesetz (EmoG)

Was sollte ich noch wissen?

Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht mehr vorliegen, kann durch das Hauptzollamt eine Kraftfahrzeugsteuer festgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muss auf schwarz geändert werden.

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.

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