Die Grundsteuer ist eine Realsteuer. Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstückes an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet sich das Grundstück befindet.
Steuergegenstand ist der im Inland liegende Grundbesitz:
- Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
- Grund- und Betriebsvermögen (Grundsteuer B)
Das Finanzamt ermittelt für jedes Grundstück auf der Grundlage des Einheitswertes einen Grundsteuermessbetrag. Dieser Messbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Die so ermittelte Grundsteuer wird jährlich festgesetzt.
Die Hebesätze der Hansestadt Stade betragen seit dem 01.01.2026:
- Grundsteuer A: 607 %
- Grundsteuer B: 512 %
Grundsteuerpflichtig ist derjenige der am 01.01. eines Jahres Eigentümer des Grundstückes ist. Wird ein Grundstück im laufenden Jahr verkauft, müssen der Verkäufer und der Käufer die Grundsteuer bis zum Jahresende ggf. untereinander privatrechtlich abrechnen. Der Käufer erhält erst zum 01.01. des Folgejahres einen eigenen Grundsteuerbescheid.
