Nach § 13 Abs. 1 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) sind Anschriften- und Namenänderungen der Zulassungsbehörde zur Änderung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung zu melden.
Halterdaten (Adresse und/oder Namen) ändern
Ansprechpartner/in beim Landkreis Stade
| Kfz-Zulassungsstelle Buxtehude | |
| StraßenverkehrOstmoorweg 3 21614 Buxtehude Telefon: 04161 7152-0 E-Mail: zulassung-buxtehude@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de | Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.
Zuständige Stelle
Sie können den Antrag auf Zulassung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Das notwendige Antragsformular können Sie hier herunterladen oder direkt am PC ausfüllen.
Seit dem 01.09.2023 ist es möglich Adress- und namenänderungen online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen zu erfüllen sind. Zu den Online Zulassungen gelangen Sie hier.
Voraussetzungen
Die neu Adresse und/oder der geänderte Name sind bereits im Personalausweis eingetragen/geändert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
> Antrag auf Durchführung der Anschriften-/Adressänderung
> Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
> Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief),
- bei Adressänderungen nur wenn dieser vor 2005 ausgestellt wurde oder
wenn zugleich der Name geändert werden soll (z.B. durch Heirat)
- bei Namenänderungen wird die Zulassungsbescheinigung teil II (ehemals
Fahrzeugbrief) grundsätzlich benötigt.
> aktuellen Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (entfällt wenn das Fahrzeug noch keine 36 Monate alt ist)
> einen aktuell gültigen Personalausweis (Der neue Name und /oder die neue Anschrift muss enthalten sein) oder alternativ den Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (ebenfalls mit den bereits geänderten Daten)
> bei Beauftragung eines Dritten benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht
Bei Firmen zusätzlich:
> aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. aktuellen Handelsregisterauszug mit den geänderten Daten
> Personal des zeichnugnsbefugten Geschäftsführers (eine Kopie ist ausreichend)
Bei einer GbR zusätzlich:
Es ist die Erklärung zur Änderung des Namen und/oder der Adresse von allen Gesellschaftern zu unterschreiben und zusammen mit dem, aktuellen, geänderten Gesellschaftervertrag (Kopie ausreichend) vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.
Rechtsgrundlage
- Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)
- Elektromobilitätsgesetz (EmoG)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf. Die Pflicht für Vollmachten besteht auch für Eheleute.
Seit dem 01.09.2023 ist es möglich Adress- bzw. Namenänderungen online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen zu erfüllen sind. Zu den Online Zulassungen gelangen Sie hier.
Bemerkungen
Bitte beachten Sie, dass sämtlicht Zulassungsangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Zur Terminvereinbarung gelangen Sie hier.