Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet.
In Deutschland konnten bis 2017 nur gleichgeschlechtliche Paare eine Lebenspartnerschaft begründen. Seit 2017 können auch diese Paare nur noch eine Ehe schließen.
Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.