Melderegisterauskunft

zuklappenAnsprechpartner/in
MeldeamtStandort anzeigen
Rathaus (Hagedorn)
Hagedorn 6
21682 Stade
Telefon: 04141 401444
Telefax: 04141 401-192
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­stadt-sta­de.­in­fo/Ter­min­ver­ein­ba­rung


Parkmöglichkeiten:
Tiefgarage Seminarstraße 2

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Di 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr – 18:00 Uhr
Fr 08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin - bevorzugt über unsere Website oder per E-Mail, alternativ auch telefonisch. Danke!

Allgemeine Informationen

Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail unter meldeamt@stadt-stade.de oder unter der Nummer 04141-401-444.


Auf schriftliche Anfrage werden über einzelne bestimmte Einwohnerinnen und Einwohner  folgende Auskünfte erteilt:

- Vor- und Familiennamen

- Doktorgrad

- Anschriften

Für umfangreichere Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Einwohnermeldeabteilung.


Jede Anfrage muss die Angabe enthalten, ob die Auskunft für private oder gewerbliche Nutzung benötigt wird.

Bei einer gewerblichen Nutzung ist der Nutzungszweck plausibel mit Angabe eines Geschäftszeichens anzugeben. 

Weiterhin ist anzugeben, ob die Daten für Zwecke der Werbung und des Adresshandels genutzt werden. Die Verwendung für diese Zwecke ist lediglich zulässig, wenn eine schriftliche Einwilligung der gesuchten Person vorliegt.  

Sie können dafür dieses Formular verwenden

Welche Unterlagen werden benötigt?

formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird

Welche Gebühren fallen an?

Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

Einfache Melderegisterauskunft für private Zwecke   9,00 € 
Einfache Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke 12,00 €

Die Gebühren sind vorab unter Angabe des Verwendungszwecks 500035 auf folgendes Konto zu überweisen: DE60 2415 1005 0000 0010 99.

Als Nachweis ist der Anfrage ein Einzahlungs- bzw. Überweisungsbeleg beizulegen.

Die Erteilung einer Auskunft ohne vorherige Zahlung ist nicht möglich.

Zahlungsarten
  • EC-Karte
  • Barzahlung
  • Überweisung
Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk, besteht.

zurück