Auf schriftliche Anfrage werden über einzelne bestimmte Einwohnerinnen und Einwohner folgende Auskünfte erteilt:
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad
- Anschriften
Für umfangreichere Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Einwohnermeldeabteilung.
Jede Anfrage muss die Angabe enthalten, ob die Auskunft für private oder gewerbliche Nutzung benötigt wird.
Bei einer gewerblichen Nutzung ist der Nutzungszweck plausibel mit Angabe eines Geschäftszeichens anzugeben.
Weiterhin ist anzugeben, ob die Daten für Zwecke der Werbung und des Adresshandels genutzt werden. Die Verwendung für diese Zwecke ist lediglich zulässig, wenn eine schriftliche Einwilligung der gesuchten Person vorliegt.
Sie können dafür dieses Formular verwenden