Sofern Sie eine Änderung Ihres Nach- und/oder Vornamens außerhalb der Regelungen
des bürgerlichen Rechts (also nicht z. B. bei Eheschließung oder –scheidung)
begehren, müssen Sie diese öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragen.
Namensänderungen können nur für Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge oder Asylberechtigte durchgeführt werden.
