Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Ansprechpartner/in
| Hansestadt Stade | |
| Hökerstraße 2 21682 Stade Telefon: 04141 401-0 Telefax: 04141 401-212 E-Mail: info@stadt-stade.deHomepage: https://www.stadt-stade.info | Montag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr Dienstag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 08.30 Uhr – 18.00 Uhr durchgehend Freitag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr Erweiterung für Einwohnermeldeabteilung Di. 15.30 Uhr – 18.00 Uhr |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles digitales biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- aktueller Reisepass
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Welche Gebühren fallen an?
- :37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten) - :59,50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende) - :70,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten) - :92,00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Welche Fristen muss ich beachten?
- :6 Jahre
Antragsteller unter 24 Jahre - :10 Jahre
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
- :4 Wochen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben