Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Ansprechpartner/in
| Hansestadt Stade | |
| Hökerstraße 2 21682 Stade Telefon: 04141 401-0 Telefax: 04141 401-212 E-Mail: info@stadt-stade.deHomepage: https://www.stadt-stade.info | Montag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr Dienstag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 08.30 Uhr – 18.00 Uhr durchgehend Freitag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr Erweiterung für Einwohnermeldeabteilung Di. 15.30 Uhr – 18.00 Uhr |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- wieder gefundener Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben