Allgemeine Informationen
Gemäß der Sondernutzungssatzung der Hansestadt Stade bedarf der Gebrauch von Straßen öffentlichen Wegen, Plätzen und Fußgängerzonen über den Gemeingebrauch hinaus der Erlaubnis der Stadt (Sondernutzung).
Was sind Sondernutzungen?
Bauschuttcontainer
Baugerüste
Bauzäune
Hebebühnen
Lagerung von Baumaterial
Welche Gebühren fallen an?
Es werden pro Quadratmeter und angefangene Woche 1,10 € berechnet.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Arbeitsbeginn per E-Mail als PDF-Datei an sgverkehr@stadt-stade.de gestellt werden.
Rechtsgrundlage
Satzung der Hansestadt Stade über die Sondernutzung an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung)

