Für die Sterbefallbeurkundung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk sich der Sterbefall ereignet hat.
Der Sterbefall ist dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten Werktag nach dem Ableben anzuzeigen. Im Download finden Sie unsere Sterbefallanzeige für Angehörige und Bestatter, sowie für Heime. Außerdem finden Sie hier hilfreiche Informationen über die einzureichenden Unterlagen der verstorbenen Person, damit der Sterbefall beurkundet werden kann.

