Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.
Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle ausgestellt.
Weiterführende Informationen:
Steuerliche Lebensbescheinigung
Ansprechpartner/in
| Hansestadt Stade | |
| Hökerstraße 2 21682 Stade Telefon: 04141 401-0 Telefax: 04141 401-212 E-Mail: info@stadt-stade.deHomepage: https://www.stadt-stade.info | Montag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr Dienstag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 08.30 Uhr – 18.00 Uhr durchgehend Freitag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr Erweiterung für Einwohnermeldeabteilung Di. 15.30 Uhr – 18.00 Uhr |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Haupt- oder alleinige Wohnsitz liegt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie der Vaterschaftsanerkennung,
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes,
- Kopie der Eheurkunde (sofern das Kind eingetragen ist) oder
- Kopie einer anderen behördlichen Unterlage, die den Nachweis der Verwandtschaft ersten Grades mit dem Kind belegt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bearbeitung findet in der Regel sofort statt. Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von drei Jahren.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben