Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

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StadtkasseStandort anzeigen
Bei der Börne 15
21682 Stade
Telefon: 04141 401-277
Telefax: 04141 401-272
E-Mail:

Montag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr
Mittwoch 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr – 18.00 Uhr durchgehend
Freitag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Parkhaus in der Wallstraße

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig


Allgemeine Informationen

Die Bescheinigung in Steuersachen wird auf Antrag ausgestellt. Sie dient zur Vorlage bei Behörden und öffentlichen wie privaten Auftraggebern.


Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten wie

  • vorhandene Steuerrückstände,
  • das Zahlungsverhalten 

Die Bescheinigung bezieht sich auf den aktuellen Sachstand zum Ausstellungszeitpunkt unter Berücksichtigung des Verhaltens des Antragstellers in der Vergangenheit. Die Wertung des bescheinigten steuerlichen Verhaltens bleibt demjenigen überlassen, dem der Steuerpflichtige diese vorlegt.

Die Bescheinigung wird ausschließlich dem Steuerpflichtigen oder einem berechtigten Vertreter (z.B. Geschäftsführer, Vorstand) übersandt.

Die Bescheinigung bezieht sich nur auf die steuerlichen Fakten im Gebiet der Hansestadt Stade. Aussagen zu steuerlichen Fakten, die das Einzugsgebiet von anderen Kommunen betreffen, können von hier nicht beurteilt werden.

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