Liebe Bürgerinnen und Bürger,
bitte beachten Sie, dass ein Besuch des Tierheims nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Rufnummer 04141/66610 möglich ist.
Dies gilt auch für die Abgabe von Fundtieren und Tiervermittlungen.
Das Tierheim wird von der Hansestadt Stade betrieben und bietet Fundtieren und -in Ausnahmefällen- Abgabetieren mit einer Kostenübernahmeerklärung der entsprechenden Gemeinde aus dem Landkreis Stade eine vorübergehende Bleibe und eine artgerechte Versorgung, um sie zeitnah weiterzuvermitteln.
Tierheim - Annahme von Fundtieren
Sollten Sie ein Haustier auf dem Gebiet der Hansestadt Stade auffinden, das offensichtlich jemandem entlaufen ist, können Sie dieses im Tierheim Stade abgeben. Beim Auffinden von Haustieren in anderen Gemeindegebieten, wenden Sie sich bitte an die örtliche Kommune.
Natürlich können Sie Fundtiere auch außerhalb der Öffnungszeiten tagsüber im Tierheim abgeben. Bitte vereinbaren Sie die Abgabe vorab telefonisch (04141/ 66610) mit dem Personal des Tierheims, damit entsprechende Vorbereitungen getroffen werden können.
Transportboxen und Lebendfallen für Katzen können im Tierheim gegen eine Pfandleistung entliehen werden.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob ein Fundtier (insbesondere Hunde und Katzen) aggressiv ist, verständigen Sie ebenfalls das Tierheim. Unser Personal verfügt über die entsprechende Schutzausrüstung, um das Tier sicher bergen zu können.
Ergänzende rechtliche Informationen erhalten Sie hier.
Tierheim - Annahme von Abgabetieren
Grundsätzlich ist jeder Tierhalter, der sein Tier nicht weiter halten kann, selbst dafür verantwortlich, dafür zu sorgen, dass es in eine geeignete und artgerechte Umgebung kommt.
Möglichkeiten hierfür sind z.B.
- die Abgabe an Verwandte / Bekannte
- der Verkauf mittels Inserat in Zeitungen / im Internet
- der Verkauf an Zoohändler
- die Abgabe an Tierschutzverein
Das Tierheim Stade nimmt nur in Ausnahmefällen und Notsituationen Tiere von Besitzern an, die nicht mehr in der Lage sind, das Tier zu halten.
Voraussetzung ist, dass die Halter nachweisen, sich zuvor ernsthaft um die anderweitige Vermittlung des Tieres bemüht zu haben oder dass eine Notlage vorliegt, die es Ihnen unmöglich macht, das Tier selbst zu vermitteln. Für die Aufnahme von Abgabetieren aus anderen Gemeinden als der Hansestadt Stade muss außerdem eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung der jeweiligen Gemeinde vorgelegt werden. Bei der Aufnahme von Abgabetieren ist durch den bisherigen Halter ein Aufnahmeentgelt an das Tierheim zu zahlen. Die Aufnahmegebühren können Sie dem aktuellen Kostentarif zur Tierheimsatzung der Hansestadt Stade entnehmen.
Tierheim - Wildtiere
Das Tierheim Stade nimmt keine Wildtiere auf.
Für alle Angelegenheiten rund um aufgefundene Wildtiere (z.B. Rehe, Wildschweine, Igel, Enten, Wildgänse etc.) ist der jeweilige Jagdpächter zuständig. Die Rufnummer des jeweils zuständigen Pächters können Sie über die Polizei (Tel. 04141 / 102-215) in Erfahrung bringen.
Tierheim - Herausgabe von Fundtieren
Fundtiere werden mindestens 14 Tage im Tierheim Stade gehalten, um den Besitzern das Auffinden und die Abholung möglichst problemlos zu ermöglichen.
Besitzer, die Ihr Tier wieder abholen, müssen für die Zeit der Unterbringung ein Aufbewahrungsentgelt pro Aufenthaltstag entrichten. Die Betreuungsgebühren finden Sie in dem Kostentarif zur Tierheimsatzung der Hansestadt Stade.
Zusätzlich werden Tierarztkosten und ggf. Fahrtkosten berechnet.
Bitte beachten Sie dass das Tierheim die Herausgabe von einem geeigneten Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag, Tierpass, etc.) abhängig machen kann.
Tierheim - Tiervermittlung
Das Tierheim Stade vermittelt Abgabetiere sowie Fundtiere weiter, wenn diese nicht binnen 14 Tagen nach Abgabe im Tierheim durch den Eigentümer abgeholt werden.
Reservierungen für die Übernahme eines bestimmten Tieres können nur unmittelbar im Tierheim vereinbart werden. Bei Nichtabholung des Tieres binnen einer Woche wird das Tier wieder zur Vermittlung freigegeben.
Die Abgabe eines Tieres aus dem Tierheim erfolgt gegen ein Abgabeentgelt. Diesen können Sie dem Kostentarif zur Tierheimsatzung entnehmen.
Die Abgabeentgelte beinhalten sämtliche angefallenen Impfkosten einschließlich der Tollwutimpfungen sowie bei Hunden zusätzlich der Kosten für die Entwurmung.
Bitte beachten Sie: Die Abgabe von Tieren, die von Amts wegen als gefährlich eingestuft werden, kann mit bestimmten Bedingungen verknüpft werden, z.B.: – Zustimmung des Amtsveterinärs – Sachkunde-Nachweis des Interessenten / Vorabgespräch mit dem Amtsveterinär – Wesenstest des Hundes (nur wenn von Amts wegen gefordert) – Haftpflichtversicherungspflicht mit Mindestversicherungssummen – Anlein- und Maulkorbpflicht außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke Zuständiger Ansprechpartner für Maßnahmen nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden ist das Veterinäramt des Landkreises Stade.
Das Eigentum an abgegebenen Fundtieren geht erst nach Ablauf eines halben Jahres an den neuen Besitzer über, wenn sich in dieser Zeit der ursprüngliche Eigentümer nicht meldet. Bei Meldung des ursprünglichen Eigentümers innerhalb dieser Frist, ist diesem das Tier herauszugeben.
Die Hansestadt Stade übernimmt keine Haftung für durch abgegebene Tiere hervorgerufene Schäden und keine Gewähr für deren Eigenschaften oder Mängelfreiheit. Das Vorhandensein irgendwelcher Eigenschaften wird nicht zugesichert.
Tierheim - Preise auf einen Blick
Bitte entnehmen Sie die aktuellen Abgabeentgelte aus dem Kostentarif der Tierheimsatzung der Hansestadt Stade
Tierheim - Spenden
Geldspenden:
Dem Tierheim freundlicherweise zugedachte Spenden können unter Angabe des Verwendungszwecks „Spende Tierheim“ auf das Konto der Hansestadt Stade DE60 2415 1005 0000 0010 99 überwiesen werden. Auf Wunsch kann eine entsprechende Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
Die Spenden werden ausschließlich und direkt für die Tiere verwendet (besondere Leckerlis, Spielzeug etc.).
Sachspenden/ Futterspenden:
Aufgrund eines derzeit ausreichenden Bestands bitten wir Sie, von Sachspenden (mit Ausnahme von Futterspenden) abzusehen.

