Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Interesse an der Nutzung von städtischen Räumlichkeiten der Hansestadt Stade.
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über die Räumlichkeiten und deren Ausstattung. Nachträglich finden Sie die Räumlichkeiten inklusive Fotos.
Die Überlassung dieser Räumlichkeiten ist genehmigungsbedürftig.
Vorrangig dienen die Räume der Verwaltung und den Gremien der Hansestadt Stade. Sofern der Geschäftsgang der Verwaltung nicht eingeschränkt werden, können die Räumlichkeiten an Dritte vergeben werden.
Um dies sicher zu stellen, muss ein schriftlicher Antrag mindestens sechs Wochen vor dem Beginn Ihrer Veranstaltung im Vorstandsbüro eingehen.
Damit Ihre Veranstaltung reibungslos ablaufen kann, wenden Sie sich gerne bei Fragen an uns. Nachfolgend stellen wir Ihnen die Benutzungsordnung sowie die aktuelle Gebührenordnung zur Verfügung.
Ihr Team des Vorstandbüros der Hansestadt Stade

