Umschreibung eines Führerscheins beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Straßenverkehr
Dezernat IIIHarburger Straße 193
21680 Stade
Telefon: 04141 12-3652
Telefax: 04141 12-3613
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Zulassungsstelle
Tel: 04141 12-3666  
Fax: 04141 12-3670

Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Terminvergabe sowie per E-Mail unter termin-zulassung@landkreis-stade.de vereinbart werden.

Führerscheinstelle (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Führerscheinstelle 04141 12-3633  Fax 04141 12-3613

Terminvereinbarung für Abholung: 0 41 41 / 12 - 36 38
Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Fuehrerschein-Termine vereinbart werden.

Teaser

Wenn Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen möchten, können Sie das bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie  Ihre ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen möchten,  können Sie das bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

Zur Beantragung der Umschreibung müssen Antragstellende persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde erscheinen.

Verfahrensablauf
  • Antragstellung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen
  • Antragsprüfung und -bearbeitung durch die zuständige Stelle
  • Aushändigung des neuen Führerscheins
An wen muss ich mich wenden?

Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Zuständige Stelle

Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Voraussetzungen

Nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
  • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
  • jetziger Führerschein
  • Ein aktuelles Lichtbild (biometrisch)Für die C-Klassen: Augenärztliches und Ärztliches Gutachten
  • Für die D-Klassen: leistungspsychologisches Gutachten
Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten variieren je nach Anlass der Umschreibung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

Nicht angegeben

Rechtsbehelf

Klage

Anträge / Formulare

Nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Nicht angegeben

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