Vaterschaftanerkennung – allgemeine Hinweise
Die Vaterschaftsanerkennung kann bei Ihrem Wohnortstandesamt (kostenfrei), dem Standesamt des Geburtsortes Ihres Kindes (kostenfrei), dem Jugendamt (kostenfrei) oder bei jedem Notar (kostenpflichtig) vorgenommen werden.
Mit der Vaterschaftsanerkennung werden das verwandtschaftliche Verhältnis des Kindes einer nicht verheirateten Mutter zu seinem Vater und die sich hieraus ergebenden Folgen unterhalts- und erbrechtlicher Art begründet. Die Vaterschaftsanerkennung ist auch Voraussetzung für die Bestimmung der gemeinsamen elterlichen Sorge oder Namenserteilung durch die allein sorgeberechtigte Mutter.
Die Anerkennung kann vor der Geburt des Kindes, vor der Geburtsbeurkundung oder zu jedem späteren Zeitpunkt erfolgen. Bei der Anerkennung vor der Geburt bzw. vor der Geburtsbeurkundung kann der Kindesvater direkt in das Geburtsregister und damit auch gleich in die ersten auszustellenden Urkunden eingetragen werden. Die Vaterschaftsanerkennung bedarf zur Wirksamkeit der Zustimmung durch die Kindesmutter.
Für die Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung
Bitte beachten Sie: Sofern neben der Anerkennungserklärung auch eine Erklärung zur Begründung der gemeinsamen Sorge beabsichtigt ist, empfiehlt sich eine Terminabsprache mit dem für Sie zuständigen Jugendamt. Bei Wohnsitz in Stade bzw. im Landkreis Stade wenden Sie sich bitte direkt an den Landkreis Stade, Jugendamt, Heidbecker Damm 26, 21684 Stade – Ottenbeck, Telefon: 04141/12-0 (Zentrale).