Verkauf/Anzeigepflicht

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Herr Frank KawitzkiStandort anzeigen
Harburger Str. 193, Raum 107 // 1. OG
Harburger Straße 193
21680 Stade
Telefon: 04141 12-3650
Telefax: 04141 12-3669
E-Mail:
Herr SivaloganathanStandort anzeigen
Harburger Str. 193, Raum 103 // 1. OG
Harburger Straße 193
21680 Stade
Telefon: 04141 12-3651
Telefax: 04141 12-3669
E-Mail:
Kfz-Zulassungsstelle BuxtehudeStandort anzeigen
StraßenverkehrOstmoorweg 3
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 7152-0
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Die Öffnungszeiten (Annahmeschluss) der Zulassungsstelle Harsefeld sind:

Montag – Freitag: 07.30 - 11.30 Uhr
Montag – Mittwoch: 13.30 – 15.00 Uhr
Donnerstag: 13.30 – 17.30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig


Allgemeine Informationen

Ihre Fahrzeuge können Sie jederzeit im abgemeldeten oder im zugelassenen Zustand veräußern (verkaufen).

In welchem der beiden Zustände Sie Ihr Fahrzeug veräußern bleibt grundsätzlich Ihnen überlassen, jedoch sind Sie bei einem Verkauf in zugelassenen Zustand darauf angewiesen, dass der Erwerber das Fahrzeug auch auf seinen Namen ummeldet, zumindest jedoch abmeldet.

Kommt der Erwerber diesem nach, wird die Außerbetriebsetzung oder der Tag der Umschreibung automatisch an den Zoll und Ihre Versicherung gemeldet. 

Kommt der Erwerber dieser Pflicht (§ 15 Abs. 4 FZV) jedoch nicht nach, bleibt das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen und Sie sind nach wie vor für alles verantwortlich was mit dem Fahrzeug passiert. Da in der Regel auch bereits die Fahrzeugpapiere und die Kennzeichenschilder an den Erwerber übergeben wurden, haben Sie keinerlei Möglichkeiten mehr die Außerbetriebsetzung zu veranlassen.

Hinzu kommt, dass Sie, da Fahrzeug weiterhin auf Sie zugelassen ist, weiterhin für alle Kosten aufkommen, bis das Fahrzeug Um- bzw. Abgemeldet wurde. D.h. die Kosten für Kfz-Versicherung und Kfz-Steuer zahlen Sie.

Auch gehen Ihnen alle Mitteilungen bezüglich Verkehrsverstöße, nebst Bußgeldbescheiden, als Fahrzeughalter zu. Für die Begleichung der Kosten sind, in der Regel Sie, als noch eingetragener Fahrzeughalter, verantwortlich. 

Deshalb rate ich Ihnen, dass Sie ihr Fahrzeug vor dem Verkauf abmelden.

Verfahrensablauf

Sollten Sie das Fahrzeug trotzdem im zugelassenen Zustand verkaufen, ist es, damit die Zulassungsbehörde ggfls. hier tätig werden kann notwendig, dass Sie die Veräußerung bei der Zulassungsbehörde schriftlich anzeigen. 

Die Veräußerungsanzeige muss den Anforderungen des § 15 Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) entsprechen und mindestens die folgenden Daten enthalten: 

> Namen und Anschrift des Verkäufers und des Käufers, lassen Sie sich hierbei unbedingt den Ausweis des Käufers zeigen

> Verkaufs- / Übergabedatum

> Bestätigung des Käufers über den Erhalt/die Übernahme der Zulassungsbescheinigungen (Teil I und Teil II; vormals Fahrzeugschein  / Fahrzeugbrief) mit Datum und Uhrzeit

> Unterschrift von Verkäufer und Käufer

Nur wenn eine vollständige Verkaufsanzeige oder ein Kaufvertrag vorgelegt wird, kann die Umschreibung oder Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges mit Hilfe der zuständigen Zulassungsbehörde am Wohnort des Käufers veranlasst werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Zuständige Stelle

Im Landkreis Stade können sie die Veräußerungsanzeige an eine der  folgenden Stellen übersenden:

Kfz-Zulassungsstelle Stade

Harburger Str. 193

21680 Stade

 

Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Buxtehude

Ostmoorweg 3

21614 Buxtehude

 

Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Harsefeld

im Rathaus der Samtgemeinde

Herrenstr. 25

21698 Harsefeld

 

Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Himmelpforten

im Rathaus der Samtgemeinde

Mittelweg 2

21709 Himmelpforten

 

Welche Gebühren fallen an?
  • :
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Veräußerung eines Fahrzeuges muss unverzüglich der Zulassungsbehörde schriftlich angezeigt werden.

Rechtsgrundlage

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Was sollte ich noch wissen?

Die Vollständig- und Vollzähligkeit der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und liegt deshalb auch in Ihrem Interesse.

Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.

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