Nach § 45 Abs. 1 bis 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum.
Darunter fallen unter anderem: - die Aushebung einer Baugrube (z.B. Kanal-, Gas-, Wasser-, Kabel-, Leitungsverlegung, Fundamentarbeiten) - Absicherungseinrichtungen (z.B. Fußgänger-Notweg/Überdachung, Bauzaun, Schutzplanke) - Straßensperrungen
Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, muss durch den Verantwortlichen der durchzuführenden Maßnahme eine Anordnung eingeholt werden. In der Anordnung ist geregelt, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist. Des weiteren wird in der Anordnung festgesetzt, ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben. Die Anordnungen müssen befolgt werden. Vor Erteilung der Anordnung darf mit den Bauarbeiten nicht begonnen werden. Eine verkehrsrechtliche Anordnung ist kostenpflichtig.
Verkehrsrechtliche Anordnung
Ansprechpartner/in
| Hansestadt Stade | |
| Hökerstraße 2 21682 Stade Telefon: 04141 401-0 Telefax: 04141 401-212 E-Mail: info@stadt-stade.deHomepage: https://www.stadt-stade.info | Montag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr Dienstag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 08.30 Uhr – 18.00 Uhr durchgehend Freitag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr Erweiterung für Einwohnermeldeabteilung Di. 15.30 Uhr – 18.00 Uhr |
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte geben Sie den nachstehenden Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach § 45 Abs. 1 bis 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück.
Welche Gebühren fallen an?
Die verkehrsrechtliche Anordnung ist kostenpflichtig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag einschließlich der Unterlagen ist mindestens 14 Tage vor Baubeginn postalisch, per Fax an 04141-401282 oder per eMail als PDF-Datei an sgverkehr@stadt-stade.de
einzureichen.
Rechtsgrundlage
§ 45 Abs. 1 bis 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Dokumente
Meldung einer Arbeitsstelle (92 kB) |
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Formular Antrag Baustelle (473 kB) |
Gebäude, Institutionen, sonstige Einrichtungen
- Sachgebiet Verkehr, Hagedorn 6, 21682 Stade

