Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (vormals Fahrzeugschein)

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Herr Frank KawitzkiStandort anzeigen
Harburger Str. 193, Raum 107 // 1. OG
Harburger Straße 193
21680 Stade
Telefon: 04141 12-3650
Telefax: 04141 12-3669
E-Mail:
Herr SivaloganathanStandort anzeigen
Harburger Str. 193, Raum 103 // 1. OG
Harburger Straße 193
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Kfz-Zulassungsstelle BuxtehudeStandort anzeigen
StraßenverkehrOstmoorweg 3
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 7152-0
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Die Öffnungszeiten (Annahmeschluss) der Zulassungsstelle Harsefeld sind:

Montag – Freitag: 07.30 - 11.30 Uhr
Montag – Mittwoch: 13.30 – 15.00 Uhr
Donnerstag: 13.30 – 17.30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig


Allgemeine Informationen

Nach § 13 Abs. 6 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) ist die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I; früher Fahrzeugschein) vom jeweiligen Fahrer des Fahrzeuges mitzuführen und zuständigen Personen (z.B.  der Polizei) auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Nunmehr kann es vorkommen, das die Zulassungsbescheinigung Teil I durch besondere Umstände verloren geht oder gestohlen wird. Hier besteht die Möglichkeit eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I zu erhalten.

 

Verfahrensablauf

Da Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I erhalten, ist ein erscheinen in der Zulassungsstelle notwendig. Selbstverständlich kann die Angelegenheit auch durch einen/eine Bevollmächtigte/n erledigt werden.

Bei Verdacht auf Diebstahl sollten Sie dieses unbedingt bei der Polizei zur Anzeige bringen.

Die Bearbeitung von Verlusten im Online-Zulassungsverfahren ist leider nicht möglich.

Zuständige Stelle

Im Landkreis Stade stehen Ihnen die folgenden Stellen für die Bearbeitung dieser Angelegenheit zur Verfügung:

Kfz-Zulassungsstelle Stade

Harburger Str. 193

21680 Stade

 

Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Buxtehude

Ostmoorweg 3

21614 Buxtehude

 

Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Harsefeld

im Rathaus der Samtgemeinde

Herrenstr. 25

21698 Harsefeld

 

Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Himmelpforten

im Rathaus der Samtgemeinde

Mittelweg 2

21709 Himmelpforten

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

> Verlusterklärung zu dem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil mit Schilderung des Herganges (Wann, wie, wo,…), bei angezeigtem Diebstahl ist eine Bescheinigung der anzeigenerstattung vorzulegen, zumindest ist eine tagebuchnummer anzugeben.

> Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)

> aktuellen Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (entfällt wenn das Fahrzeug noch keine 36 Monate alt ist), sollte dieser ebenfalls nicht mehr vorhanden sein, kann bei der Prüforganisation welche die letzte Hauptuntersuchung durchgeführt hat, eine Zweitschrift angefordert werden.

> aktuell gültigen Personalausweis oder alternativ, den Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung

> bei Beauftragung eines Dritten benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht

Bei auf Firmen zugelassene Fahrzeuge ist folgendes zu beachten:

Bei Einzelfirmen ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung vorzulegen.

Bei juristischen Personen ist ein aktueller Handelsregisterauszug (max. 3 Monate alt) sowie der Personalausweis (Kopie ist ausreichend) des Geschäftsführers mit vorzulegen.

Bei Fahrzeugen, welche auf eine GbR zugelassen sind ist die Erklärung auf welche Person das Fahrzeug zugelassen werden soll, von allen Gesellschaftern unterschrieben, zusammen mit dem Gesellschaftervertrag (Kopie ausreichend) vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil I sollte schnellstmöglich ersetzt werden.

Rechtsgrundlage

- Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)

- Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)

- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)

- Elektromobilitätsgesetz (EmoG)

- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie jemanden beauftragen eine Ersatz Zulassungsbescheinugng Teil I zu beantragen, muss die Bevollmächtigte Person eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Die Pflicht für Vollmachten besteht auch für Eheleute.

 

Bemerkungen

Bitte beachten Sie, dass sämtlicht Zulassungsangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Zur Terminvereinbarung gelangen Sie hier.

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