Ein Verwarngeld wird erhoben, wenn jemand sein Fahrzeug ordnungswidrig parkt. Ob ein Fahrzeug ordnungswidrig abgestellt ist, ist in der Straßenverkehrsordnung
geregelt. Nachdem der Verkehrsüberwacher festgestellt hat, dass ein Fahrzeug verkehrswidrig abgestellt wurde, bringt er das sogenannte „Knöllchen“, an dem Fahrzeug an. Daran befindet sich ein Überweisungsträger, so dass der
Fahrzeugführer gleich die Verwarnung bezahlen kann. Das Verfahren ist dann abgeschlossen.
Bezahlt der Fahrzeugführer die Verwarnung nicht, (weil er
damit nicht einverstanden ist oder es vergisst) erhält er nach ca. 2 Wochen eine nochmalige Verwarnung mit gleichzeitiger Anhörung. Wird die Verwarnung nun innerhalb einer Woche bezahlt, ist das Verfahren abgeschlossen.
Wenn Sie nicht bereit sind das Verwarngeld zu bezahlen, haben Sie die Möglichkeit schriftlich Einspruch einzulegen. Nach Prüfung des Sachverhaltes, erhalten Sie eine Nachricht, ob das Verfahren eingestellt wird, oder ein Schreiben mit neuer Frist bis wann Sie das Verwarngeld überweisen müssen. Durch den Einspruch wird das Verwarngeld nicht erhöht. Sollten Sie jedoch auch nicht bis zu der neuen Frist, gezahlt haben, wird das Verfahren an die Bußgeldstelle des Landkreises Stade abgegeben.
