Wahlen werden durch das Vorstandsbüro der Hansestadt Stade organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Zur weitergehenden Information sind das Niedersächsische Landeswahlgesetz (NLWG) und die Niedersächsische Landeswahlordnung (NLWO) bereitgestellt.
