Zweitwohnungssteuer Befreiung

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21682 Stade
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Allgemeine Informationen

Sie haben eine Zweitwohnung in Stade angemeldet?

Wir haben eine wichtige Information für Sie: Die Hansestadt Stade erhebt eine Zweitwohnungssteuer aufgrund der vom Rat am 14.12.2020 beschlossenen Zweitwohnungssteuersatzung.

Die Zweitwohnungssteuersatzung tritt rückwirkend zum 01.10.2020 in Kraft. Sie betrifft alle, die in der Hansestadt Stade eine Zweitwohnung nutzen – es gibt allerdings ein paar Ausnahmen (§ 4 der Zweitwohnungssteueratzung).

Steuerbefreit sind:

  • Personen, die in Wohnungen von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen oder sozialpädagogischen Gründen untergebracht sind,
  • Personen in Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe untergebracht sind, sofern diese Wohnungen zu Erziehungszwecken genutzt werden,
  • Personen in Wohnungen, die aus beruflichen Gründen genutzt werden, in welcher die/der Wohnungsinhaber*in verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen, nicht dauerhaft getrennt leben und die gemeinsame Hauptwohnung sich außerhalb von Stade befindet,
  • Personen in Wohnungen (Haupt- oder Zweitwohnung), die in Pflegeheimen, Altersheimen oder Einrichtungen die der Betreuung behinderter Personen dienen,
  • Personen in Räumen in Frauenhäusern (Zufluchtswohnungen),
  • Personen in Räumen zum Zwecke des Strafvollzugs,
  • Personen, die sich im Studium oder in einer Ausbildung befinden, bei ihren Eltern oder bei einem Elternteil innehaben, wenn sie ihren Erstwohnsitz am Studien- oder Ausbildungsort angemeldet haben und solange sie das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • Minderjährige in Zweitwohnungen, die mit auswärtigem ersten Wohnsitz bei ihren Eltern oder bei einem Elternteil einen Wohnsitz innehaben, soweit sie von ihren Eltern finanziell abhängig sind,
  • Soldatinnen und Soldaten in Gemeinschaftsunterkünften, Personen die im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes tätig sind oder Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten,
  • Amtierende kommunale Mandatsträger*innen die in einer anderen Gemeinde dienen, in welcher der/die kommunale Mandatsträger*in durch die Anmeldung des Erstwohnsitzes in Stade sein/ihr Mandat aufgrund Gesetzes verlieren würde. 

Als Grundlage über die Steuerpflicht dient die Erklärung zur Zweitwohnungssteuer, welche Sie unten finden. Diese ist von jeder Person auszufüllen, die eine Zweitwohnung angemeldet hat. Bitte lassen Sie uns auch entsprechende Nachweise (Kopie des Mietvertrages, Arbeitsvertrages oder Immatrikulationsbescheinigung) zukommen. Erst nach Eingang der Zweitwohnungssteuererklärung kann über eine Höhe der Steuer und über eine mögliche Steuerbefreiung entschieden werden.

Der Steuersatz beläuft sich auf 10 % der Nettokaltmiete. Auch wenn eine Zweitwohnung angemeldet ist und keine Miete bezahlt wird, ist die Steuer trotzdem zu entrichten. Berechnet wird auch dann nach der Nettokaltmiete, die auch für Räume in ähnlicher Art, Lage und Ausstattung gezahlt wird.

Noch wichtiger als die Einnahmeerzielung ist aus der Sicht der Hansestadt Stade der indirekte Effekt dieser Steuer. Mit ihr soll erreicht werden, dass die Steuerpflichtigen der Zweitwohnung sich mit ihrem Erstwohnsitz in Stade anmelden. Dies hätte für die Stadt erhebliche Mehreinnahmen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs zur Folge. Die Verteilung erfolgt unter anderem nach der statistischen Einwohnerzahl zum Stichtag 30. Juni des Vorjahres.

Auf mehr als eine 1000-jährige Geschichte blickt die Hafen- und Handelsstadt Stade am Elbnebenfluss Schwinge bereits zurück. Bis heute ist Stade wirtschaftlicher und kultureller Mittelpunkt der Urlaubsregion Altes Land am Elbstrom und des Landkreises Stade.

In Stade finden sich heute noch bezahlbare Immobilien mit Platz für die Familie, aber auch in Reichweite des Arbeitsplatzes.

Auch die Anbindung mit der Bahn an Hamburg und an Cuxhaven ist hervorragend, die S 3 fährt direkt zum Hauptbahnhof. Der Regionalzug pendelt stündlich zwischen Cuxhaven und Hamburg. Kulturell bietet die Hansestadt gute Konzerte, Lesungen, Ausstellungen für alle Altersgruppen.

Stade ist auch attraktiver und dynamischer Wirtschafts- und Investitionsstandort für Industrie-, Handwerks- und Handelsunternehmen sowie Dienstleister. Neben vielen regionalen Unternehmen haben auch die „Globalplayer“ der Luftfahrtindustrie und der Chemiebranche ihre Standorte hier. Und das größte Forschungszentrum für eine der wichtigsten Verarbeitungsmaterialien steht tatsächlich in Stade.

Sollten Sie Ihren Erstwohnsitz in Stade anmelden wollen, machen Sie bitte im Einwohnermeldeamt der Hansestadt Stade rechtzeitig einen Termin aus (04141401-444 oder einwohnermeldewesen@stadt-stade.de). Die Abmeldung des Zweitwohnsitzes muss bei der Gemeinde erfolgen, bei der Sie hauptamtlich gemeldet sind. Die Abmeldung wird anschließend von Ihrer Gemeinde an das Einwohnermeldeamt in Stade übertragen. Den bundesweiten Abmeldevordruck finden Sie unten.

Sollten Sie Fragen zur Zweitwohnungssteuer haben oder Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

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