Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Stade hat in seiner Sitzung am 27.10.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 436/1 „Einzelhandelsflächen Altländer Straße / Am Bullenhof“ beschlossen. Der Geltungsbereich ist in dem nachfolgend abgebildeten Lageplan umrandet dargestellt:
Allgemeine Ziele und Zwecke:
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans soll eine Überlagerung der ausgewiesenen Einzelhandelsflächen mit Wohnen ermöglicht und festgesetzt werden. Ein entsprechender Ratsbeschluss sieht bei Neubauten des Einzelhandels eine zwingende Ergänzung mit Wohnen vor, gemäß dem städtebaulichen Ziel der kompakten Stadt.
Nach Prüfung der Umweltbelange wurde die Einschätzung erlangt, dass nach aller Voraussicht keine erheblichen Umweltauswirkungen mit dem Projekt verbunden sind. Deshalb wird das Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß
§ 13a BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung kann somit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 2 BauGB verzichtet werden.
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Stade, den 12.11.2025 |
HANSESTADT STADE Bürgermeister |
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| In Vertretung Lars Kolk |