A) Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Stade hat in seiner Sitzung am 23.06.2025 die Aufstellung der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 und des Bebauungsplanes Nr. 482 „Nahversorgung Riensförde“ beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in dem nachfolgend abgebildeten Lageplan umrandet dargestellt:
Allgemeine Ziele und Zwecke:
Die Bauleitpläne dienen der Vorbereitung und Entwicklung einer Einzelhandelsnutzung (Lebensmitteldiscounter und Drogeriemarkt) in Kombination mit einer Wohnnutzung im Stadtteil Riensförde. Mit Blick auf die geplante Stadtteilerweiterung „Riensförde-Heidbeck“ soll damit der Nahversorgungsstandort Riensförde gestärkt werden.
B) Einladung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorstellung der Planung:
26. November 2025 um 18:00 Uhr im Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr, Helmster Weg 2, 21680 Stade.
Die gemeinsame Unterlage mit den allgemeinen Zielen und Zwecken für die 46. Änderung des Flächennutzungsplans 2000 und des Bebauungsplan Nr. 482 „Nahversorgung Riensförde“ wird in der Zeit vom
17.11.2025 bis einschließlich 18.12.2025
Im Internet unter der Adresse:
www.stadt-stade.info/beteiligung
veröffentlicht und kann eingesehen werden.
Als leicht zu erreichende zusätzliche Zugangsmöglichkeit werden die veröffentlichten Unterlagen im gleichen Zeitraum in der Halle des 1. Obergeschosses, Rathausneubau, Hökerstraße 2, 21682 Stade, während der Dienststunden
| Mo, Mi, Fr: Di: Do: |
08:30 – 12:00 Uhr, |
sowie zusätzlich nach Vereinbarung,für jedermann öffentlich zur Einsicht ausgelegt.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungs-/Auslegungsfrist vorzugsweise elektronisch an die Adresse planung@stadt-stade.de abgegeben werden. Sie können in dieser Zeit bei Bedarf auch bei der Abteilung Stadtplanung und -sanierung zu den genannten Zeiten schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
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Stade, den 12.11.2025 |
HANSESTADT STADE In Vertretung |