Der Geltungsbereich ist in dem nachfolgend abgebildeten Lageplan umrandet dargestellt:
Ziele und Zwecke des Bauleitplans:
Der Bebauungsplan dient der Nutzbarmachung des Grundstückes zu Wohnzwecken. Nach Auszug des Finanzamts ergibt sich keine sinnvolle Nachnutzung, die den Festsetzungen des aktuellen Bebauungsplans entspricht.
Aufgrund ihrer Größe und zentralen Lage eignet sich die Fläche besonders für eine Wohnnutzung. Entsprechend sollen dort Mehrfamilienhäuser in angemessener Größe entstehen. Ergänzt werden diese durch Freiflächen, die der Naherholung der zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner dienen.
Nach Prüfung der Umweltbelange wurde die Einschätzung erlangt, dass nach aller Voraussicht keine erheblichen Umweltauswirkungen mit dem Projekt verbunden sind. Deshalb wird das Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung kann somit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 2 BauGB verzichtet werden.
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 317/1, 4. Änderung „Auf dem Kamp – Altes Finanzamt“ ist mit der Begründung und dem unten genannten Gutachten in der Zeit vom
18.05.2026 bis einschließlich 08.06.2026
im Internet unter der Adresse
www.stadt-stade.info/beteiligung
erneut veröffentlicht und kann eingesehen werden.
Als leicht zu erreichende zusätzliche Zugangsmöglichkeit werden die veröffentlichten Unterlagen im gleichen Zeitraum in der Halle des 1. Obergeschosses, Rathausneubau, Hökerstraße 2, 21682 Stade, während der Dienststunden
|
Mo, Mi, Fr: |
08:30 – 12:00 Uhr, |
|
Di: |
08:30 - 12:00 und 14:00 – 15:30 Uhr, |
|
Do: |
08:30 – 18:00 Uhr |
sowie zusätzlich nach Vereinbarung, für jedermann öffentlich zur Einsicht ausgelegt.
Die Änderungen und Ergänzungen sind in den vorstehend benannten Unterlagen durch grafische Hervorhebung kenntlich gemacht.
Es liegen folgende Gutachten vor:
· Lärmtechnische Untersuchung, Quintus Ingenieurhaus, 2026
Das Gutachten erbringt den Nachweis, dass die geplante Wohnnutzung mit den umliegenden Gewerbebetrieben in Einklang steht.
Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB ergaben sich insbesondere Hinweise und Stellungnahmen zu:
- Baugrund und Erdfallgefährdung,
- Naturschutz, Landschaftspflege und Klimaschutz (u.a. zum Baumbestand und -neupflanzungen)
- Schallimmissionen und Nutzungskonflikten (hierzu erfolgte die Anpassung des Lärmgutachtens)
- Erschließung und Ver- und Entsorgung
- Redaktionelle Hinweise zu den Planunterlagen.
Die der Planung zugrunde liegenden Rechtsquellen und DIN-Normen können bei der Hansestadt Stade – Abteilung Stadtplanung und -sanierung – eingesehen werden.
Stellungnahmen in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen sowie ihre möglichen Auswirkungen können während der Dauer der Veröffentlichungs-/ Auslegungsfrist vorzugsweise elektronisch an die Adresse planung@stadt-stade.de abgegeben werden. Sie können in dieser Zeit bei Bedarf auch bei der Abteilung Stadtplanung und -sanierung zu den genannten Zeiten schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Hinweise:
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des geänderten/ergänzten Entwurfs und ihre möglichen Auswirkungen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Stade, den 13.05.2026 HANSESTADT STADE
Bürgermeister
In Vertretung
Lars Kolk


