Der Rat der Hansestadt Stade hat in seiner Sitzung am 30.06.2025 die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 „Gewerbe- und Surfpark Stade“ erneut beschlossen. Zudem wurde die rückwirkende Inkraftsetzung zum Zeitpunkt des ersten Inkrafttretens (23.02.2023) beschlossen.
Der betroffene Änderungsbereich ist in dem nachfolgend abgebildeten Lageplan umrandet dargestellt:
Der Landkreis Stade hat auf Grundlage des § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 „Gewerbe- und Surfpark Stade“ mit Verfügung vom 13.08.2025 (Az.: 61.03.01.12.39.Änd.) genehmigt.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Stade vom 04.09.2025 tritt die 39. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 214 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 6 Abs. 5 BauGB rückwirkend zum 23.02.2023 in Kraft.
Die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 „Gewerbe- und Surfpark Stade“ mit Begründung und Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung wird gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ab sofort bei der Hansestadt Stade – Abteilung Stadtplanung und -sa-nierung – zu den üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt der Änderung und der Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung kann jedermann Auskunft verlangen.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt Stade unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).
|
Stade, den 03.09.2025 |
HANSESTADT STADE In Vertretung |
