Örtliche Bauvorschriften der Hansestadt Stade über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Regelung der Außenwerbung in der Altstadt von Stade (Gestaltungssatzung Altstadt)

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetz-buch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Stade hat in seiner Sitzung am 24.03.2025 die Auslegung des Entwurfes für die Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung Stade - Altstadt (kurz: Gestaltungssatzung Altstadt) beschlossen.

Meldung vom 10.04.2025
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