Geltungsbereich der Gestaltungssatzung Altstadt:
Allgemeine Ziele und Zwecke:
Die Gestaltungssatzung Altstadt dient dem Erhalt des baugeschichtlichen Werts der Stader Innenstadt mit ihren städtebaulichen Besonderheiten (Stadtgrundriss, Stadtsilhouette, etc.), dem prägenden Erscheinungsbild sowie der schützenswerten Gebäudesubstanz.
Teile der Gestaltungssatzung von 2004 haben sich in der Praxis als wenig praktikabel, schwer verständlich und zu unpräzise erwiesen. Außerdem ergeben sich Lücken bezüglich einzelner Gestaltungselemente. Die bisherige Struktur erschwert die Anwendung zusätzlich.
Veränderte Gebäudebestände und höhere gesetzliche Anforderungen vor allem in Hinblick auf den Klimaschutz erfordern die Neufassung der Satzung. Im gleichen Zuge wird die Werbeanlagensatzung vereinfacht und in die Gestaltungssatzung integriert, um die Handhabung ebenfalls zu erleichtern.
Der Entwurf der Gestaltungssatzung ist mit Anlagen und seiner Begründung in der Zeit vom
22.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025
im Internet unter der Adresse
www.stadt-stade.info/beteiligung
veröffentlicht und kann eingesehen werden.
Als leicht zu erreichende zusätzliche Zugangsmöglichkeit werden die veröffentlichten Unterlagen in der Halle des 1. Obergeschosses, Rathausneubau, Hökerstraße 2, 21682 Stade, während der Dienststunden
montags - freitags: 08:30 – 12:00 Uhr
dienstags: 14:00 – 15:30 Uhr
donnerstags: 08:30 – 18:00 Uhr
für jedermann öffentlich zur Einsicht ausgelegt.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungs-/Auslegungsfrist vorzugsweise elektronisch an die Adresse planung@stadt-stade.de abgegeben werden. Sie können in dieser Zeit bei Bedarf auch bei der Abteilung Stadtplanung und -sanierung zu den genannten Zeiten schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Stade, den 09.04.2025 HANSESTADT STADE
Sönke Hartlef
Bürgermeister



