Gestaltungssatzung
Der Rat der Hansestadt Stade hat am 30. Juni 2025 die „Gestaltungssatzung Stade – Altstadt“ (offizieller Titel: „Örtliche Bauvorschrift der Hansestadt Stade über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Regelung der Außenwerbung in der Altstadt von Stade“) beschlossen. Zum 1. Oktober 2025 ist diese nun in Kraft getreten.
Die Altstadt von Stade ist geprägt durch eine hohe Denkmaldichte, ihren historischen Stadtgrundriss mit Wasserläufen und eine charakteristische Stadtsilhouette. Sie weist einen hohen Anteil erhaltenswerter und prägender Bausubstanz auf. Der insgesamt hohe stadt- und baugeschichtliche Wert setzt sich u. a. aus Straßen- und Platzräumen, der charakteristischen Kleinmaßstäblichkeit und verschiedenen Baustilen zusammen. Diese Merkmale der Altstadt sind ortsbildprägend, identitätsstiftend und ein kulturelles Gut, das es zu erhalten und sorgfältig weiter zu entwickeln gilt.
Hierzu dient die Gestaltungssatzung, die Regelungen trifft, um die charakteristischen Elemente der Architektur in der Stader Altstadt zu erhalten und für nachfolgende Generationen zu sichern. Zu diesen Elementen gehören zum Beispiel Fenster, Türen und Dachform inklusive deren Materialität und Farbgebung. Da Werbeanlagen ebenfalls eine große Wirkung auf das Stadtbild und die historischen Strukturen besitzen, werden hierzu ebenfalls Aussagen getroffen. Zudem wird erstmals die Installation von Solarenergieanlagen auf den Dächern geregelt und unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen.


