Sanierungsgebiete allgemein
Unsere Stadt befindet sich in einem stetigen Wandel – Altes soll erhalten werden, Neues soll entstehen. Damit das geordnet, nachhaltig und im Einklang mit dem Stadtbild geschieht, gibt es sogenannte Sanierungsgebiete. Maßnahmen innerhalb dieser Gebiete werden mit Städtebauförderungsmitteln finanziert.
Aktuell bestehen in Stade drei Sanierungsgebiete:
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Altstadt
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Hahle
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Harschenflether Vorstadt
Zu jedem Gebiet finden Sie auf separaten Unterseiten nähere Informationen über Ziele, Maßnahmen und den aktuellen Stand der Arbeiten.
Was bedeutet Städtebauförderung?
Die Städtebauförderung ist ein gemeinsames Finanzierungsprogramm von Bund, Ländern und Kommunen, mit dem die Entwicklung bestimmter Stadt- oder Ortsteile unterstützt wird.
Sie ermöglicht es uns als Stadt, städtebauliche Missstände zu beseitigen, historische Strukturen zu erhalten und neue Impulse für Wohnen, Arbeiten und Leben im Quartier zu setzen.
Ein großer Vorteil: Bis zu zwei Drittel der Kosten werden in der Regel von Bund und Land übernommen, während die Kommune selbst etwa ein Drittel beisteuert. Dadurch können auch umfangreiche Projekte umgesetzt werden, die allein aus dem städtischen Haushalt nicht finanzierbar wären.
Mit Hilfe der Städtebauförderung können wir so langfristig die Lebensqualität in unseren Stadtteilen verbessern, die bauliche Substanz sichern und die Innenentwicklung unserer Stadt aktiv gestalten – gemeinsam mit Eigentümerinnen und Eigentümern, Anwohnenden und weiteren Akteuren vor Ort.
Wie lange dauert eine Sanierung?
Eine städtebauliche Sanierung ist ein langfristiger Prozess, der sich in der Regel über 10 bis 15 Jahre erstreckt. In dieser Zeit werden nach und nach verschiedene Projekte umgesetzt.
Die Dauer hängt von vielen Faktoren ab – zum Beispiel von der Größe des Gebiets, den vorhandenen Gebäuden, den finanziellen Möglichkeiten und natürlich auch vom Engagement der Beteiligten.
Welche Programme gibt es?
Die Städtebauförderung besteht aus verschiedenen Programmen, die jeweils unterschiedliche Schwerpunkte setzen – etwa:
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Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung historischer Ortskerne und Innenstädte
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Sozialer Zusammenhalt – Stärkung von Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf
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Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Förderung neuer Nutzungen und moderner Infrastruktur
Je nach Gebiet und Zielsetzung kann die Stadt Fördermittel aus diesen Programmen beantragen.
Was wird in einem Sanierungsgebiet gemacht?
In einem Sanierungsgebiet können viele verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden, zum Beispiel:
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Modernisierung oder Instandsetzung privater Gebäude (nicht verpflichtend)
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Umgestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen
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Verbesserung von Grünflächen und Spielplätzen
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Sicherung historischer Bausubstanz
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Unterstützung von privaten Investitionen durch städtebauliche Fördermittel
Wichtig ist: Die Sanierung erfolgt immer im Einklang mit einem städtebaulichen Entwicklungskonzept, das gemeinsam mit Fachleuten und Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet wurde.
Sanierungsrechtliche Genehmigung - Was ist das und wie beantrage ich sie?
Wenn sich Ihr Grundstück in einem Sanierungsgebiet befindet, benötigen Sie für bestimmte Vorhaben eine sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB).
Das gilt zum Beispiel, wenn Sie:
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ein Gebäude umbauen oder abreißen möchten,
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Ihr Grundstück verkaufen wollen,
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ein Miet- oder Pachtverhältnis abschließen.
Wichtig:
Für die Beantragung gibt es kein Formular. Bitte stellen Sie Ihr Anliegen formlos schriftlich bei den Ansprechpersonen der jeweiligen Sanierungsgebiete. Diese finden Sie auf den jeweiligen Seiten auf unserer Homepage: Harschenflether Vorstadt, Hahle, Altstadt
Beschreiben Sie dabei Ihr Vorhaben möglichst genau und fügen Sie alle relevanten Unterlagen bei – z. B.:
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Lageplan oder Baupläne,
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Beschreibung der geplanten Maßnahmen,
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bei Vermietung: Mietvertragsentwurf.
Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine Genehmigung oder ggf. Rückfragen.
Steuervorteil im Sanierungsgebiet
Im Sanierungsgebiet können Sie für Maßnahmen an Ihren privaten Immobilien, die die Sanierungsziele unterstützen, einen Steuervorteil nach den §§ 7h, 10f, 11a EStG geltend machen. Hierfür ist ein vor Maßnahmenbeginn zu schließender Vertrag erforderlich, in dem Sie sich zu den durchzuführenden Maßnahmen verpflichten und die Hansestadt Stade im Gegenzug die Steuerbescheinigung in Aussicht stellt.
Mit dem Steuervorteil lassen sich in der Regel bis zu 90% der entstandenen Kosten über 10 Jahre von der Einkommenssteuer absetzen. Über Ihre Möglichkeiten kann Sie im Einzelnen ein/e Steuerberater/in aufklären.
Weitere Informationen
Ausführliche Hinweise zum Thema Sanierungsvermerk im Grundbuch, zu Rechten und Pflichten sowie zum Steuervorteil finden Sie in unserem unten zum Download hinterlegten FAQ Sanierungsvermerk.
Dokumente
FAQ Sanierungsvermerk (32 kB) |
