Vorbereitende Untersuchungen
Vorbereitung der Sanierung: Vorbereitende Untersuchungen (VU)
Am 18.12.2017 hat der Rat der Hansestadt Stade die Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für das Untersuchungsgebiet „Altstadt“ beschlossen. Mit den vorbereitenden Untersuchungen wurden Beurteilungskriterien über die Notwendigkeit einer Sanierung, die strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung gewonnen.
Wichtiger Bestandteil der vorbereitenden Untersuchungen ist die frühzeitige Beteiligung der Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstigen Betroffenen bzw. Interessierten. Hierzu erfolgte eine Bürgerinformationsveranstaltung am 06.03.2018 in Form von thematischen Stadtspaziergängen, einem Informationsabend sowie Thementischen im Alten Rathaus. Die betroffenen Bürger:innen und Eigentümer:innen, die sehr zahlreich an der Veranstaltung teilnahmen, zeigten Verständnis für die angestrebte Sanierung und bestätigten den Bedarf.
Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet „Altstadt“ belegen den dringenden Handlungsbedarf. So haben die Vorbereitenden Untersuchungen gezeigt, dass viele Bereiche der Altstadt von städtebaulichen Funktionsverlusten geprägt sind und dadurch die Vitalität der Altstadt gefährdet ist. Dies führt dazu, dass Auswirkungen auf die künftige Investitionsbereitschaft auch im Bereich denkmalgeschützter Objekte und Ensembles zu befürchten sind. Um die herausragenden Qualitäten der historischen Altstadt langfristig zu sichern, sind öffentliche Investitionen unabdingbar.
Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurde das Leitbild entwickelt, nach dem die besonderen Entwicklungspotenziale und Alleinstellungsmerkmale der Stadt stärker als bislang herausgearbeitet werden sollen und die Altstadt mit ihren unterschiedlichen Lagen so entwickelt wird, dass sie heutigen und zukünftigen Ansprüchen an Einkauf und Versorgung, Arbeiten, störungsfreies Wohnen, lebhaftes öffentliches Leben und vielfältige Erholungsmöglichkeiten, bei gleichzeitiger Bewahrung und Weiterentwicklung der historischen Bausubstanz, gerecht wird. Zu den zentralen Maßnahmen gehört entsprechend
- der Erhalt der historischen Bausubstanz
- der Erhalt, die Wiederherstellung und die Weiterentwicklung historischer Infrastrukturen,
- die gestalterische Aufwertung von Straßen und Plätzen in der Altstadt,
- die Beseitigung von Barrieren,
- die Reduzierung von Belastungen durch den Kfz-Verkehr,
- die Stärkung und Entwicklung der historischen Festungsanlagen als Grün- und Freiräume, als Orte für Freizeit und Kultur und als integraler Bestandteil der historischen Altstadt sowie
- die Neuordnung, Aufwertung und Qualifizierung von Plätzen und Stadteingängen.
Konkret lassen sich den übergeordneten Entwicklungszielen folgende Maßnahmenbereiche zuordnen:
- Beseitigung städtebaulicher Missstände, z. B. durch die Sanierung denkmalgeschützter oder ortsbildprägender Gebäude sowie punktuell Rückbau von sich nicht in das Stadtbild einpassenden Gebäuden. Zu den Maßnahmen sollte die Aufwertung von Plätzen und Eingangsbereichen in die Stadt ebenso gehören wie die Schaffung von mehr Aufenthaltsqualitäten, die Aufwertung von Wegeverbindungen und die attraktivere Gestaltung von Uferbereichen und vorhandenen Grünanlagen.
- Beseitigung und Reduzierung funktionaler Defizite, durch z. B. die Neuordnung von Verkehrsknoten, eine Neuordnung des Verkehrsflusses insgesamt, insb. zur Entlastung des Altstadtrings, die Beseitigung funktionaler Missstände im öffentlichen Straßenraum oder die Entwicklung von Um- und Nachnutzungsmöglichkeiten von Potenzialräumen.
- Stabilisierung und Stärkung der Wohn- und Infrastrukturangebote, z. B. durch die Aufwertung der Wohngebäude sowie die Stärkung der Wohnnutzung in den Obergeschossen, Herstellung von im historischen Kontext größtmöglicher Barrierefreiheit in den Zugangsbereichen, Aktivierung von Eigentümern zur Modernisierung ihrer Bestände im Sinne klimagerechter und generationengerechter Wohn- und Gewerbeangebote.
Die historische Altstadt soll auf diese Weise für die Zukunft weiterentwickelt werden, um trotz den gesamtgesellschaftlichen Veränderungen und insbesondere den sehr differenzierten Entwicklungen im Bereich des Einzelhandels auch künftig ein Anziehungspunkt sowohl für die Stader Bürgerinnen und Bürger als auch für Besucher:innen und Tourist:innen darzustellen. Hierbei sollen die verschiedenen übergeordneten Belange, wie Erhalt der historischen Bausubstanz, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Inklusion und Herstellung von Barrierefreiheit bzw. –armut, berücksichtigt und möglichst weitereichend in Einklang gebracht werden.
