Private Modernisierungsmaßnahmen
Im Rahmen der Altstadtsanierung sollen neben verschiedenen öffentlichen Maßnahmen auch private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen umgesetzt werden. Als Anreiz hierfür kann neben der Förderung von Maßnahmen, die nur für denkmalgeschützte Objekte zur Verfügung steht, der Steuervorteil nach den §§ 7h, 10f und 11a EStG genutzt werden.
Der Steuervorteil steht für alle gemäß Satzung im Sanierungsgebiet befindlichen Gebäude zur Verfügung und kann für alle Baukosten genutzt werden, sofern die Maßnahme den Sanierungszielen zuträglich ist und vor Maßnahmenbeginn ein entsprechender Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag geschlossen wurde. Dann lassen sich bis zu 90% der Kosten über 10 Jahre absetzen.
Eines der zentralen Sanierungsziele im Bereich des Sanierungsgebietes „Stade – Altstadt“ ist die Sicherung, der Erhalt und die Aufwertung denkmalgeschützter bzw. erhaltenswerter, das Ortsbild prägender Gebäude unter besonderer Berücksichtigung des Denkmalschutzes sowie der energetischen Optimierung. Hinzu kommen Maßnahmen im Bereich der privaten Grundstücke, die eine klimatische Optimierung bezwecken sollen. Hierzu sollen Projekte zur Begrünung der Fassaden und Hinterhöfe inkl. möglicher Entsiegelungsmaßnahmen initiiert werden, sofern dies mit dem Denkmalschutz und den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern vereinbar ist.
Die folgenden Maßnahmen können grundsätzlich gefördert bzw. für die Nutzung des Steuervorteils bescheinigt werden:
• Instandsetzung von Fassaden, Dächer, Wänden und Decken,
• Erneuerung von Fenstern und Außentüren,
• Herstellung von zusätzlichen Belichtungen,
• Verbesserung von Wohnungsgrundrissen,
• Optimierung des Schallschutzes,
• Verbesserung der Erschließung insbesondere zur Schaffung barrierefreier Zugangsmöglichkeiten oder geordneten Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Kinderwagen, etc.,
• energetische Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung sowie zur technischen Optimierung bzw. Erneuerung der Heizungsanlagen,
• Maßnahmen zur Fassadenbegrünung sowie zu Entsiegelung und Durchgrünung von Innenhöfen bzw. Gartenflächen sowie
• ausnahmsweise die Schaffung von Wohnraum in bisher leer stehenden oder untergenutzten Obergeschossen.
Die Richtlinie sieht eine Förderung der oben genannten Maßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden vor. Der Fördersatz ist mit einer Kappungsgrenze versehen, um eine möglichst große Anzahl unterschiedlicher Objekte fördern zu können. Der Fördersatz beläuft sich derzeit auf bis zu 40% der förderfähigen Kosten bis zu einer Maximalsumme von 50.000€.
Insgesamt stehen für private Maßnahmen Fördermittel in Höhe von knapp 4 Mio. Euro zur Verfügung, die je nach Verfügbarkeit bis ca. 2036 eingesetzt werden können. Die entsprechende Richtlinie hat der Rat der Hansestadt Stade am 19. Juli 2021 beschlossen. Zwei notwendige Fortschreibungen der Richtlinie wurden am 20. März 2023 und am 30. Juni 2025 vom Rat beschlossen und die neuste Fassung ist nunmehr entsprechend anzuwenden.
Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass sich aus der Modernisierungsrichtlinie kein Anspruch auf eine Förderung der jeweiligen Maßnahmen ergibt.
Eure Ansprechpersonen und die vollständige Modernisierungsrichtlinie mit Informationen zur Antragstellung findet Ihr untenstehend. Wir beraten Euch gerne zur Förderung Eurer Maßnahme
Ansprechpartner/in
| Herr Jens Bossen | |
| Fachbereichsleiter Städtebau und UmweltRathaus der Hansestadt Stade, Zimmer 210a // 1. OG Hökerstraße 2 21682 Stade Telefon: 04141 401-339 E-Mail: jens.bossen@stadt-stade.de | |
| Frau Laura Dettmann | |
| Hinterm Hagedorn 10, Zimmer 22 21682 Stade Telefon: 04141 401-321 E-Mail: laura.dettmann@stadt-stade.de | |
| Frau Brigitte Vorwerk | |
| BIG Städtebau GmbHDrehbahn 7 20354 Hamburg Telefon: 040 303751611 E-Mail: brigitte.vorwerk@big-bau.de | |






